Wir werden für unsere Mandanten hauptsächlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten tätig.
Schwerpunkt der Kanzlei ist das
Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht
Für Mandanten, die über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit für die außergerichtliche Beratung und Vertretung
Beratungshilfe
beim Amtsgericht zu beantragen. Den Antrag und das Hinweisblatt finden Sie hier:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Für die gerichtliche Vertretung kann
Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sowie das Hinweisblatt können hier eingesehen werden: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Auch in anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten werden wir Sie gerne beraten und vertreten:
Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Gewährleistung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatzansprüche
Mängelgewährleistung, Schadensersatz, Rücktritt
... und weitere Gebiete des Zivilrechts
Für Mandanten, die über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit für die außergerichtliche Beratung und Vertretung
Beratungshilfe
beim Amtsgericht zu beantragen. Den Antrag und das Hinweisblatt finden Sie hier:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Für die gerichtliche Vertretung kann
Prozesskostenhilfe (PKH)
beantragt werden. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sowie das Hinweisblatt können hier eingesehen werden:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Prüfung von Verträgen, wie beispielsweise Arbeitsverträge und Mietverträge.
Wir stehen für lösungsorientierte und zeitnahe Fallbearbeitung sowie möglichst kostengünstige Klärung der Rechtsangelegenheit.